Neue ergänzende Bedingungen zur AVBWasserV zum 01.01.2019

Ab dem 01.01.2019 werden die neuen ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV der Stadtwerke Bogen GmbH gelten.

Es ändern sich insbesondere:

Nr. II Absatz 2 a) und b) die Quadratmetersätze der BKZ-Berechnung

Die neue Fassung können Sie hier einsehen.