Neue ergänzende Bedingungen zur AVBWasserV zum 01.01.2019
Ab dem 01.01.2019 werden die neuen ergänzenden Bedingungen zur AVBWasserV der Stadtwerke Bogen GmbH gelten.
Es ändern sich insbesondere:
Nr. II Absatz 2 a) und b) die Quadratmetersätze der BKZ-Berechnung
Die neue Fassung können Sie hier einsehen.