Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung für Nicht-Haushaltskunden
Die Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden erfolgt auf der Grundlage der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Bogen GmbH und gilt gem. 38 Abs. 1 EnWG für Letztverbraucher, die aus dem Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einem anderen Lieferverhältnis zugeordnet werden kann.
RLM = Registrierende Leistungsmessung
Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung für Nicht-Haushaltskunden
Das Entgelt für die gelieferte elektrische Energie setzt sich zusammen aus dem Grundpreis (je Zähler), dem Arbeitspreis und dem Zählerpreis.
netto | brutto | |
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Grundpreis (ab 1. Februar 2022) | 150,00 € / Jahr | 178,50 € / Jahr |
Arbeitspreis (ab 1. Februar 2022) | 19,40 ct / kWh | 23,08 ct / kWh |
Mindestvertragslaufzeit | keine |
Wenn Sie Interesse an unserem Stromangebot haben, setzen Sie sich doch mit unserem Kundenservice bei der Stadtwerke Bogen GmbH in Verbindung. Wir beraten Sie gerne über die detaillierten Preis- und Vertragskonditionen.
Stadtwerke Bogen GmbH
Tel. 09422 / 505 443
kundenservice@stadtwerke-bogen.de