Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Achtung: Unlautere Telefonwerbung

Wie gewohnt kommt es zum Jahresende verstärkt dazu, dass unseriöse Energielieferanten versuchen, im Rahmen von verbotener Telefonwerbung Letztverbraucher zu einem Wechsel des Energieversorgers zu bewegen. Dabei werden nicht selten für den Fall eines Versorger-wechsels Einsparungen von mehreren 100 Euro pro Jahr versprochen.

In Wahrheit verhält es sich aber häufig so, dass nach einem Versorgerwechsel aufgrund eines solchen Telefonats letztendlich sogar mehr für den eigenen Energieverbrauch zu bezahlen ist als beim aktuellen Energieversorger.

Deshalb rät die Stadtwerke Bogen GmbH in Übereinstimmung mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorger sehr kritisch und vorsichtig zu sein: Zunächst sollten der Name des anrufenden Unternehmens und der anrufenden Person notiert werden, ebenso die Telefonnummer, von der aus der Telefonanruf erfolgt. Die eigene Zählernummer oder gar die eigene Bankverbindung sollten der anrufenden Person auf keinen Fall am Telefon mitgeteilt werden. Außerdem hat der Gesetzgeber mittlerweile geregelt, dass der wirksame Abschluss eines Strom- oder Gasversorgungsvertrages mit einer Privatperson nicht mehr mündlich am Telefon erfolgen kann, sondern der Textform bedarf.

Sollte es aufgrund eines solchen unlauteren Telefonanrufes trotzdem zu einem wirksamen Vertragsabschluss in Textform gekommen sein, haben Privatpersonen ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des Erhalts einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Zudem steht die Stadtwerke Bogen GmbH ihren Kunden, die einen solchen Werbeanruf erhalten haben, gerne für diesbezügliche Rückfragen zur Verfügung.

Sie können sich dann sehr gerne an unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 09422/505-440 oder -443 wenden. Dabei kann z. B. geprüft werden, ob das telefonisch gemachte Angebot seriös ist und bei einem Versorgerwechsel tatsächlich ein am Telefon versprochener Einsparbetrag der Wahrheit entspricht.

Ihre Stadtwerke Bogen GmbH