Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Wasserqualität

Die Stadtwerke Bogen GmbH ist Teil der Initiative "Aktion Trinkwasserschutz" der Regierung von Niederbayern.

https://www.grundwasserschutz.bayern.de/ 


Das Trinkwasser der Stadtwerke Bogen GmbH wird jährlich mit 36 mikrobiologischen und zwei chemischen Untersuchungen gemäß der Trinkwasserverordnung überprüft.

Ergebnisse der letzten chemischen Untersuchungen und eine Übersicht der Wasserhärte bei Wasserbelieferung mit Trinkwasser der Stadtwerke Bogen GmbH oder von Waldwasser finden Sie hier:

TitelArt/Größe
Befund - Trinkwasseruntersuchung Februar 2026PDF/233,6 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung November 2025PDF/331,3 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung Februar 2025PDF/8,4 MB
Befund - Trinkwasseruntersuchtung Dezember 2024PDF/302,8 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung November 2024PDF/339,2 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung Februar 2024PDF/151,0 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung November 2023PDF/872,0 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung Februar 2023PDF/177,5 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung November 2022PDF/10,9 MB
Befund - Trinkwasseruntersuchung Februar 2022PDF/8,4 MB
Befund - Trinkwasseruntersuchung November 2021PDF/175,1 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung Februar 2021PDF/8,6 MB
Befund - Trinkwasseruntersuchung September 2020PDF/108,3 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung August 2020PDF/106,0 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung Februar 2020 HochbehälterPDF/140,9 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung Februar 2020PDF/136,0 KB
Befund - Trinkwasseruntersuchung auf Pflanzenschutzmittel - Mai 2019PDF/226,0 KB
Befund Trinkwasseruntersuchung Februar 2019PDF/426,9 KB
Befund Trinkwasseruntersuchtung August 2018PDF/493,0 KB
Befund Trinkwasseruntersuchung vom März 2018PDF/1,7 MB
Befund der Trinkwasseruntersuchung Februar 2017PDF/3,6 MB
Bogener Zeitung vom 07.02.2017: Wasserqualität im Landkreis Straubing-BogenPDF/1,4 MB
Befund der Trinkwasseruntersuchung August 2015PDF/3,8 MB
Befund der Trinkwasseruntersuchung Februar 2015PDF/4,0 MB
Befund der Trinkwasseruntersuchung November 2014PDF/3,5 MB
Übersicht der Wasserhärte im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bogen GmbHPDF/124,4 KB
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Informationspflicht gemäß Trinkwasserverordnung

Die Umsetzung der Informationspflicht gemäß Trinkwasserverordnung und Informationen zum Trinkwasser sind hier zu finden.


Weitergehende Information

Ein Teil unserer Kunden wird mit Wasser aus der Trinkwassertalsperre Frauenau der Wasserversorgung Bayerischer Wald beliefert. Diese Trinkwasseranalysen finden Sie auf der Webseite www.waldwasser.eu.

Aufgrund der erhöhten Basenkapazität bis pH 8,2 ist aus korrosionschemischer Sicht von der Verwendung von feuerverzinktem Stahl in der Trinkwasserinstallation generell abzuraten.

Die aktuellen Untersuchungsergebnisse der Untersuchung auf Uran haben ergeben: Im Trinkwasser der Stadtwerke Bogen GmbH sind maximal 1,5 μg/l Uran enthalten.

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat am 15.12.2005 aufgrund §19 Abs. 1 und Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V. mit Art. 35 und 75 bayerischen Wassergesetz (BayWG) eine Verordnung des Landratsamtes Straubing-Bogen über das Wasserschutzgebiet in der Stadt Bogen und Gemeinde Aiterhofen (Landkreis Straubing-Bogen) für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bogen erlassen.