Schlichtungsstelle Energie e.V.

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG (Beanstandungen zum Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffend) können Verbraucher ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Kontaktinformationen:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel. 030 / 27 57 24 00
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de