Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Grundversorgereigenschaft

Die Stadtwerke Bogen GmbH,
Agendorfer Straße 19,
94327 Bogen


ist gemäß §36 Abs. 2 EnWG für weitere drei Jahre (01.01.2019 bis 31.12.2021) Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Bogen GmbH.

Stichtag der Feststellung der Grundversorgereigenschaft 2019 bis 2021 für Strom ist der 01.07.2018.


ist gemäß §36 Abs. 2 EnWG für weitere drei Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2024) Grundversorger für Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Bogen GmbH.

Stichtag der Feststellung der Grundversorgereigenschaft 2022 bis 2024 für Strom ist der 01.07.2021.