Messstellenbetrieb

Messstellenverträge im Sinne von § 9 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

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Hier können Sie das Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) downloaden.

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FAQ's zum Messstellenbetrieb

1. Was ist eine moderne Messeinrichtung? Aus welchen Komponenten besteht sie?

Eine moderne Messeinrichtung spiegelt den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider. Sie kann über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

2. Was ist ein intelligentes Messsystem? Aus welchen Komponenten besteht es?

Ein intelligentes Messsystem ist nach der gesetzlichen Definition „eine in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt“ (MsbG § 2 Nr. 7). Das intelligente Messsystem besteht aus einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Gateway. Das intelligente Messsystem erhebt und übermittelt die Verbrauchsdaten verschlüsselt und sicher.

3. Was unterscheidet die neuen intelligenten Messsysteme von den bisherigen Stromzählern?

Die herkömmlichen Ferrariszähler messen den Energieverbrauch elektromechanisch und werden vor Ort abgelesen. Die neuen intelligenten Messsysteme können im Gegensatz dazu kommunizieren und die erhobenen Messdaten über sichere Datenverbindungen an den Energielieferanten und den Stromnetzbetreiber versenden. Eine Zählerablesung ist dann nicht mehr nötig. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch wertvolle Ressourcen. So entfallen für alle Kunden mit intelligenten Zählern Druck und Versand der Ablesekarten.

4. Warum werden in Deutschland intelligente Messsysteme eingeführt?

Es ist eine Vorgabe der Europäischen Union, die Energieeffizienz deutlich zu steigern – und deshalb 80 Prozent aller Haushalte mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Unser Ziel als Netzbetreiber ist es, ein zukunftssicheres Stromnetz für unsere Kunden aufzubauen. Bisher musste unser Stromnetz Energie von großen zentralen Kraftwerken aus auf die Verbraucher verteilen. Der gesetzlich geforderte Ausbau der Erneuerbaren Energien brachte jedoch eine starke Veränderung mit sich: Nun speisen Betreiber von stromproduzierenden Anlagen ihren Strom dezentral, an unterschiedlichen Stellen und in variablen Mengen in das öffentliche Netz ein. Waren die Stromleitungen bisher gewissermaßen Einbahnstraßen, so gibt es jetzt auch Gegenverkehr. Dadurch ändern sich die Anforderungen an das Stromnetz und seinen Betrieb grundlegend. Alle Beteiligten – also Erzeuger, Verbraucher aber auch Energiespeicher – werden in dem neuen Stromnetz miteinander verbunden sein. Intelligente Messsysteme können bei Einspeisern und Verbrauchern im Netz die Energieströme zeitgleich erfassen und steuern und bilden somit die Schnittstelle zum intelligenten Energienetz.

5. Bei welchen Kunden wird der herkömmliche Zähler gegen ein intelligentes Messsystem ausgetauscht?

Als Netzbetreiber bereiten wir uns auf die gesetzlich vorgesehene Einführung von intelligenten Messsystemen vor. Basis für die Vorbereitung der Einführung der intelligenten Messsysteme ist der Entwurf des neuen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) vom 04. November 2015.

Folgende Kunden erhalten demnach ein intelligentes Messsystem:

  • Bezugsanlagen > 6.000 kWh
  • Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gem. EnWG § 14a
  • Einspeiseanlagen > 7 kW Peak

6. Welche Vorteile bringen intelligente Messsysteme den Netzkunden?

  • Der Verbraucher muss den Zählerstand nicht mehr selbst ablesen, da die Ablesung automatisch erfolgt.
  • Durch den Einsatz von intelligenten Messsystemen trägt jeder Haushalt dazu bei, dass Erneuerbare Energien optimal genutzt werden können.
  • Intelligente Messsysteme bilden die technische Basis um von flexiblen Tarifmodellen der Lieferanten profitieren zu können. Diese Tarife können dazu beitragen, die Energiekosten zu senken.

Weitere Informationen zum Thema Messstellenbetrieb erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.