Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Befristete Absenkung

des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes vom 01.07. bis 31.12.2020

Sehr geehrte Strom-/ Erdgas- und Wasserkundinnen und -kunden der Stadtwerke Bogen GmbH,

die Bundesregierung senkt im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise die Umsatzsteuer temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 ab. Der volle Umsatzsteuersatz wird dabei von bisher 19 % auf 16 %, der verminderte von 7 % auf 5 % gesenkt. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.

Die Stadtwerke Bogen GmbH wird diese temporäre Umsatzsteuerreduzierung selbstverständlich vollständig an seine Kunden weitergeben.

Die Höhe der monatlichen Brutto-Abschläge ändert sich nicht. Zu viel gezahlte Beträge werden im Rahmen der nächsten Jahresabschlussrechnung erstattet. Die Kunden profitieren also in jedem Fall von der Ersparnis.

Der verminderte Umsatzsteuersatz wird also in den Jahresabschlussrechnungen der Kunden berücksichtigt - unsere Kunden müssen von sich aus nicht aktiv werden.

Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Stromverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr beträgt ca. 2,50 Euro brutto pro Monat.

Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Trinkwasserverbrauch von 120 m³ pro Jahr beträgt ca. 0,45 Euro brutto pro Monat.

Herzliche Grüße, Ihre Stadtwerke Bogen GmbH

P.S. Sie möchten dennoch eine Anpassung Ihres monatlichen Abschlages? Sie möchten uns Ihren Zählerstand gerne mitteilen? Dies ist selbstverständlich möglich. Sie erreichen unseren Kundenservice unter Tel. 09422/505-443 oder kundenservice@stadtwerke-bogen.de.