Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Energiepreisbremsen für Privat- und Kleingewerbekunden

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern.

Kern dieses Maßnahmenpaketes sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Bogen GmbH brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauche Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

• für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,

• für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und

• für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepriese abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 % Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

https://www.stadtwerke-bogen.de/service/tipps-zum-strom-sparen/

https://www.ganz-einfach-energiesparen.de/

https://www.energiewechsel.de/