Für alle Erdgaskunden – Gasbeschaffungsumlage entfällt, Umsatzsteuersenkung auf 7%

Für unsere Erdgaskundinnen und -kunden gibt es neben all den extremen Preissteigerungen auch gute Neuigkeiten. Denn per Änderungsverordnung vom 3. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) mit Rückwirkung zum 9. August 2022, also zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, aufgehoben.

Der Mechanismus der saldierten Preisanpassung nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und die damit verbundene Gasbeschaffungsumlage ist dadurch außer Kraft gesetzt.

Das heißt: Die Gasbeschaffungsumlage (Höhe: 2,419 ct/kWh netto bzw. 2,879 ct/kWh brutto) entfällt in Gänze.

Die aktuellen Preise bzw. das zum 01.11.2022 aktualisierte Preisblatt kann unter https://www.stadtwerke-bogen.de/erdgas/ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Der Abschlag für November 2022 ändert sich gegenüber dem Vormonat nicht.

Auch die vor kurzem beschlossene Umsatzsteuersenkung auf Erdgaslieferungen von 19% auf 7% wird durch uns selbstverständlich eins zu eins weitergegeben.