Infoblatt der Stadt Bogen 4/2019

Die Stadtwerke Bogen GmbH schafft Lebensqualität für unsere Region. Jeden Tag. Interessante Informationen rund um die Strom- und Wasserversorgung liefern wir gratis dazu.

1. Jahresablesung der Strom- und Wasserzähler

Bereits im November beginnen wieder die Vorbereitungen für die Abrechnung der Strom- und Wasserzähler für das Jahr 2019. Dazu versenden wir – wie vergangenes Jahr – für die Zählerablesung flächendeckend Ablesekarten zur Kundenselbstablesung. Bitte senden Sie uns diese mit dem Zählerstand ausgefüllt und unterschrieben

bis zum 30.11.2019

zurück. Das Porto für die Rücksendung übernehmen selbstverständlich wir für Sie.

Sie können uns die Zählerstände gerne bequem über unser Kundenportal melden! Wenn Sie bereits registriert sind, brauchen Sie sich nur mit Ihren Zugangsdaten einloggen. Und schon können Sie Ihren Zählerstand bei uns hinterlegen.

Gerne können Sie aber – neben dem persönlichen Besuch – auch die altbewährten Wege wählen:

  • telefonisch unter: 09422/505-443

  • per Fax an: 09422/505-585

  • per E-Mail an: kundenservice@stadtwerke-bogen.de

  • im Internet unter: https://www.stadtwerke-bogen.de/service/formulare

Erhalten wir die Zählerstände nicht bis zum 30.11.2019, kommen unsere eigenen Zählerableser zu Ihnen, oder es meldet sich unser Kundenservice telefonisch. Alle Ableser sind mit einem Mitarbeiter-Ausweis der Stadtwerke Bogen GmbH ausgestattet, den Sie sich bitte immer zeigen lassen um Missbrauch vorzubeugen. Bitte beachten Sie, dass bei fehlenden Zählerständen Ihr Verbrauch hochgerechnet wird!

P.S. Sie kennen unser Kundenportal noch nicht? Dann schauen Sie doch im Internet unter https://www.stadtwerke-bogen.de/service/kundenportal/ vorbei. Sehr gerne helfen aber auch unsere Mitarbeiter im Kundenservice (Durchwahl -443) und geben Ihnen eine Anleitung.

2. Grundschulwassertag

Bereits seit vielen Jahren werden die 4. Klassen der Grundschulen Bogen, Degernbach und Oberalteich von den Stadtwerken Bogen eingeladen, um ihnen einen Einblick in den heimischen Trinkwasserkreislauf von den Brunnen bis zum eigenen Wasserhahn näher zu bringen. So haben am 10. Juli 2019 78 Schülerinnen und Schüler mit ihren Lehrkräften am Informationstag teilgenommen. Erstmals in diesem Jahr vollständig von unseren jungen Fachkräften aus Technik und Verwaltung organisiert und durchgeführt.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde das Wasserwerk in der Straubinger Straße besichtigt, wo die Klassen von unserem Wasserversorgungstechniker Marco Maier begrüßt und der Wasserkreislauf erklärt wurde.

Im Lauf der Führung durch das Wasserwerk erfuhren die jungen Besucher viele interessante Details über die tägliche Versorgung. Dort wurde Ihnen auch die Steuerungs- und Regeltechnik eines modernen Wasserwerks von Herrn Benjamin Schäfer von der Firma Stadler aus Bogen, unseren Technologiepartner, nähergebracht.

Anschließend fuhren die Mädchen und Jungen mit dem Bus durch das Wasserschutzgebiet „Ochsenzipfel“ und konnten dabei einen Blick auf die Brunnen werfen. Zum Abschluss des Informationstags wurden die Hochbehälter auf dem Bogenberg besichtigt, wo insgesamt rund 2500 Kubikmeter Wasser gespeichert werden können.

Unser Trinkwasser ist ein schützenswertes Gut und wir alle sind mit dafür verantwortlich, dass es auch in Zukunft in ausreichender Menge und einwandfreier Qualität zur Verfügung steht. Gerade deswegen liegt es uns, der Stadtwerke Bogen GmbH, sehr am Herzen, dafür bereits unsere junge Generation zu sensibilisieren.

Die Besichtigung der Hochbehälter und des Wasserwerks wurde von Marco Maier und unseren ehemaligen Mitarbeitern Josef Schötz und Johann Klaschka begleitet, die Organisation lag in den bewährten Händen von Tobias Hilmer. Für technische Fragen zur Elektrotechnik war Herr Benjamin Schäfer von der Firma Stadler aus Bogen vor Ort.

3. Marktstammdatenregister

Nach langer Umsetzungsphase und einigen Verzögerungen hat das Marktstammdaten-register (MaStR) der Bundesnetzagentur am 31.01.2019 endgültig seinen Betrieb aufgenommen. Somit besteht jetzt für alle Anlagenbetreiber die Pflicht ihre Erzeugungsanlagen und Stromspeicher im neuen Register erneut zu melden. Für die Registrierung räumt der Gesetzgeber den Betreibern, deren Anlagen bereits vor dem 31.01.2019 in Betrieb gegangen sind, eine Frist von 2 Jahren ein. Für Anlagen, die nach dem 31.01.2019 in Betrieb gegangen sind, gilt eine Frist von einem Monat. Um Vergütungsansprüche von neuen EEG-Anlagen bzw. Zuschlagszahlungen von KWK-Anlagen nicht zu verlieren, sind die Informationen aus dem Marktstammdatenregister zu beachten. Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren EEG-Experten Tobias Hilmer (Tel. 09422 505-503) wenden.

4. Information für unsere Stromkunden zu Vergleichsportalen

Bundeskartellamt erklärt: Untersuchung von Vergleichsportalen erhärtet den Verdacht von Verbraucherrechtsverstößen

Am 11.04.2019 veröffentlicht das Bundeskartellamt (BKartA) seinen Abschlussbericht zur Untersuchung von Vergleichsportalen im Internet. Wichtige Tipps zum richtigen Umgang mit Vergleichsportalen, sowie der Untersuchungsbericht können auf dem Internetportal des BKartA unter www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2019/11_04_2019_Vergleichsportale_Bericht.html eingesehen und heruntergeladen werden.

Das BKartA spricht darin verschiedene Gefahren der Verbrauchertäuschung an: so würden einige Preisvergleichsportale im Internet beim Erstranking „bestimmte Angebote ausblenden“ oder „einzelne Angebote vor dem eigentlichen Ranking“ darstellen, wofür die Preisportale teilweise Zahlungen von Anbietern erhielten, ohne dass die Verbraucher darüber informiert würden. Auch gäbe es Kooperationen zwischen verschiedenen Vergleichsportalen, was, so das BKartA, dazu führen könnte, „dass gleiche Suchergebnisse bei vermeintlich eigenständigen Portalen beim Verbraucher als Bestätigung der Empfehlung interpretiert“ werden.

Nach der Auffassung unseres Vertriebsleiters Herrn Weiß macht dies deutlich, dass nicht allein der Preis darüber entscheiden sollte, für welchen Energielieferanten sich ein Letztverbraucher entscheidet. Auch andere Kriterien sind von großer Wichtigkeit, wie z. B. die örtliche Nähe des Versorgers zum Kunden und jahrzehntelange Erfahrungen bei der sicheren Energieversorgung von Letztverbrauchern.

5. SWB als neuer Gaslieferant ab dem 01.01.2020

Ab dem 01.01.2020 gehen die Stadtwerke einen völlig neuen Weg. Und auch Sie können davon profitieren: Denn künftig können wir Sie nicht nur mit Strom und Wasser, sondern auch mit Gas versorgen. Mit der Erweiterung unseres Angebotes über die bekannte Strom- und Wasserlieferung hinaus, wollen wir vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihnen, unseren Kunden, weiter stärken. Wir werden Sie in Kürze auf unsere neuen Produkte und Preise für den Gasbezug aufmerksam machen. Aber soviel steht bereits jetzt fest – ein Vergleich wird sich lohnen!

6. Energiedienstleistungen

Auch wir legen Wert auf neue Energielösungen. So wurde im vergangenen Jahr an unseren Druckerhöhungsanlagen in der Waidmannstraße 23 und am Weinberg eine Kombination aus Photovoltaikanlage und Stromspeicher errichtet. Wenn auch Sie Interesse an innovativer Energietechnik haben, sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir informieren Sie umfassend über E-Mobilitätslösungen, PV-Anlagen mit oder ohne Stromspeicher für die private oder gewerbliche Nutzung. Gemeinsam mit unserem Partnernetzwerk finden wir das passende Produkt für Ihre Bedürfnisse und können Ihnen dazu attraktive Angebote unterbreiten.

Fragen Sie einfach bei uns an, wir beraten Sie gerne!

  • Stromspar-Check in Kooperation mit dem Caritasverband Straubing-Bogen Zwei zertifizierte Energieberater stehen jeweils am ersten Montag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Bogen GmbH zum Thema Energie- und Wassersparen Rede und Antwort (auch telefonisch unter 09422/505-481). Nach Expertenangaben lassen sich durch den Stromspar-Check und daraus resultierenden Maßnahmen bis zu 100 Euro im Jahr einsparen.

  • Das virtuelle Haus – Online-Beratungszentrum Virtuelle Online-Stromberatung mit hilfreichen Tipps zur Verbrauchsoptimierung.

  • Gebäudeenergieberatung Fachkundige Unterstützung in allen entscheidenden Phasen eines Sanierungsvorhabens (Initialberatung, Zustandsanalyse, Energieausweise, KfW-Service).

7. Energie-Telegramm – Neues aus der Energie- und Wasserwirtschaft

7.1 Kaufprämie für Elektroautos / Plug-in-Hybride Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kaufprämien für Elektroautos (4.000 Euro) und Plug-in-Hybride (3.000 Euro) bis Ende 2020 verlängert (bzw. bis der Fördertopf ausgeschöpft ist). Die hierfür notwendige Förderrichtlinie wurde am 05.06.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gilt dann unmittelbar nach Auslaufen der bisherigen Förderrichtlinie ab 01.07.2019. Neu ist lediglich ein Baustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems zum Schutz von blinden und sehbehinderten Menschen (100 Euro). (Quelle: VBEW)

7.2 Ladeinfrastruktur für Elektromobilität Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektromobile in Deutschland den vierten Förderaufruf veröffentlicht. Die Förderanträge können seit dem 19. August 2019 gestellt werden. Das Ende der Antragsfrist ist der 30. Oktober 2019. (Quelle: VKU)

Neue Förderschwerpunkte: - Förderung von 10.000 Ladepunkten, davon zur Hälfte Normal- und Schnellladepunkte - Möglichkeit von Modernisierungsmaßnahmen durch Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung

7.3 Nitratrichtlinie: Bundesministerinnen stellen der EU geplante Verschärfungen vor In Brüssel haben Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze im August dem zuständigen EU-Umweltkommissar Karmenu Vella die Anpassungen der Bundesregierung zur Düngeverordnung vorgestellt. Um das Grundwasser und die Gewässer umfassend zu schützen und den Eintrag des Pflanzennährstoffs Nitrat zu reduzieren, hatten sich die Ressorts im Vorfeld auf verschärfte Regelungen verständigt. So sind etwa strengere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln auf Hangflächen in Gewässernähe sowie eine Ausweitung der dortigen Randstreifen vorgesehen. Die Generaldirektion Umwelt wird den vollständigen Maßnahmenkatalog nun prüfen. (Quelle: BMU)

8. Entstörungsdienst für Strom und Wasser

Der Entstörungsdienst der Stadtwerke Bogen GmbH für die Stromversorgung (jeweiliges Versorgungsgebiet der Stadtwerke) ist erreichbar unter Telefon 09422/505-500 und für die Wasserversorgung unter Telefon 09422/505-555.