Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Information zu Vergleichsportalen

Bundeskartellamt erklärt: Untersuchung von Vergleichsportalen erhärtet den Verdacht von Verbraucherrechtsverstößen

Mit einer am 11.04.2019 veröffentlichten Pressemitteilung des Bundeskartellamtes (BKartA) stellt dieses seinen Abschlussbericht im Rahmen einer Untersuchung zu Vergleichsportalen im Internet vor. Sowohl diese Pressemitteilung wie auch der zugrundeliegende und vollständige Untersuchungsbericht können auf dem Internetportal des BKartA unter www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2019/11_04_2019_Vergleichsportale_Bericht.html eingesehen und heruntergeladen werden.

Das BKartA spricht dort verschiedene Gefahren der Verbrauchertäuschung im Zusammen-hang mit Vergleichsportalen im Internet an: so würden einige Preisvergleichsportale im Inter-net beim Erstranking „bestimmte Angebote ausblenden“ oder „einzelne Angebote vor dem eigentlichen Ranking“ darstellen, wofür die Preisportale teilweise Zahlungen von Anbietern erhielten, ohne dass die Verbraucher darüber informiert würden. Auch gäbe es Kooperationen zwischen verschiedenen Vergleichsportalen, was, so das BKartA, dazu führen könnte, „dass gleiche Suchergebnisse bei vermeintlich eigenständigen Portalen beim Verbraucher als Be-stätigung der Empfehlung interpretiert“ werden.

Wörtlich wird in dieser Pressemitteilung der Präsident des BKartA, Herr Andreas Mundt, wie folgt zitiert:

„Mit Vergleichsportalen können Verbraucher sich schneller im Netz zurecht-finden und bessere und günstigere Leistungen finden. Wir haben aber auch verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt. Verbraucher sollten darauf achten, wie ein Ranking tatsächlich zu Stande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind. Verbrau-cher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen von angeblichen Knapp-heiten oder Exklusivangeboten, die vielleicht gar keine sind. Wir haben eine Reihe wichtiger Tipps zum richtigen Umgang mit Vergleichsportalen in dem Bericht und einem Video zusammengestellt.“

All dies macht deutlich, dass nicht allein der Preis darüber entscheiden sollte, für welchen Energielieferanten sich ein Letztverbraucher entscheidet. Auch andere Kriterien sind von gro-ßer Wichtigkeit, wie z. B. die örtliche Nähe des Versorgers zum Kunden und jahrzehntelange Erfahrungen bei der sicheren Energieversorgung von Letztverbrauchern.