Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Neue gesetzliche Fristen bei Umzügen ab dem 06.06.2025

Rückwirkende An- und Abmeldungen bei Stromverträgen sind dann nicht mehr möglich!

Ab dem 06. Juni 2025 greift Paragraph 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Durch diese Neuerung, dem sog. „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 06. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
Bitte melden Sie daher Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.

Wichtig zu wissen: Dies betrifft ausschließlich Ihre Stromlieferung.

Neuerung: Meldungen nur noch in die Zukunft möglich
Bisher konnten Sie Ihren Ein- oder Auszug grundsätzlich rückwirkend an- bzw. abmelden, und zwar innerhalb der ersten sechs Wochen nach Ihrem Umzugstermin.
Wichtig: Mit der Änderung zum 24-Stunden-Wechsel können Sie sich nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin an- oder abmelden.

Bitte beachten Sie darum die folgenden Punkte:
- Sie müssen Ihren Ein- oder Auszug frühzeitig melden – idealerweise mindestens 14 Tage im Voraus.
- Am Tag des Ein- oder Auszugs müssen Sie Ihrem Versorger den Zählerstand mitteilen. Dies kann jedoch weiterhin auch rückwirkend erfolgen.
- Die Meldung kann wie gewohnt bei unserem Kundenservice oder über unser Kundenportal erfolgen.

Setzen Sie sich also bitte bereits VOR Ihrem Umzug frühzeitig mit Ihrem Stromlieferanten in Verbindung. Informieren Sie sich auch zu Kündigungsfristen Ihres Energieliefervertrages. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Sie Ihre Zählerstände sowohl beim Auszug als auch beim Einzug in einem Übergabeprotokoll sowie bestenfalls fotografisch festhalten.

Folgen bei verspäteter oder fehlender Umzugsmeldung
Wenn Sie Ihren Umzug aus der bisherigen Wohnung nicht fristgerecht melden, endet Ihr Stromliefervertrag nicht automatisch mit dem Umzug. In diesem Fall bleiben Sie weiterhin für den Energieverbrauch in Ihrer bisherigen Wohnung verantwortlich – auch wenn bereits jemand anderes dort wohnt.
Kündigt der Vormieter oder die Vormieterin nicht oder meldet die Person den Vertrag nicht frühzeitig an die neue Adresse um, dann läuft das Vertragsverhältnis auf dem Zähler weiter. Sie müssen sich mit Ihrem Vor- oder Nachmieter einigen, wie Sie die Kosten verteilen.

Eine hilfreiche Anleitung für die Ab- und Anmeldung von Stromverträgen bei Umzügen haben die Verbände VKU, BDEW, GdW und vzbv gemeinsam erstellt. Sie hilft Verbraucherinnen und Verbraucher, die notwendigen Schritte für eine reibungslose Stromversorgung im Blick zu behalten und rechtzeitig vorzunehmen. Die Checkliste ist unten als Download zu finden.

Haben Sie Fragen? Der Kundenservice steht unseren Kunden wie gewohnt sehr gerne zur Verfügung.

TitelArt/Größe
Checkliste UmzügePDF/545,2 KB
PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht barrierefrei.