Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Strompreisstabilität für alle Haushaltskunden bis Ende 2019

Wie schon im Vorjahr haben wir auch heuer mit der Strompreisstabilität für alle Haushaltskunden ein wertvolles Geschenk für unsere Kunden in Bogen und Umgebung. Wir bedanken uns bei unseren Stromkunden für das Vertrauen und würden uns freuen, wenn sich auch weitere Verbraucher für unsere stabilen Strompreise interessieren.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass der Jahreswechsel 2018/2019 von vielen Strom- und Gaslieferanten zu sehr deutlichen Preiserhöhungen genutzt wird. Wir empfehlen allen Stromverbrauchern, die aktuell von ihrem Drittanbieter ein Preisanpassungsschreiben erhalten, sorgfältig zu prüfen, ob sie diese Preiserhöhung akzeptieren möchten. Rechtlich besteht die Möglichkeit zum sofortigen Versorgerwechsel. Kommen Sie auf uns zu – ob telefonisch, schriftlich oder in einem persönlichen Gespräch -, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.