Umsetzung Informationspflichten Trinkwasserverordnung 2023

Zum 24. Juni 2023 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023 in Kraft getreten, womit einige Änderungen einhergehen. Die Bürgerinnen und Bürger konkret betreffen lediglich die angepassten Informationspflichten nach §45 und §46 TrinkwV.

Nach diesen müssen Wasserversorger ihren Kundinnen und Kunden künftig alle wichtigen Informationen zum Trinkwasser im Internet und zusätzlich in Textform zur Verfügung stellen. Diese Infos zur Trinkwasserqualität, zur Leistungsfähigkeit unseres Trinkwassernetzes und zu unseren Trinkwasser-Preisen sind auf unserer Homepage unter dem Reiter „Service / Tipps zum Trinkwasser“ zu finden. Ganz neu bei der internetbasierten Bereitstellung der Daten ist das Wasserportal des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW). Schauen Sie gerne mal rein unter www.wasserqualitaet-online.de und klicken Sie sich durch. Die textbasierten Angaben werden bei uns künftig auf der Wasser-Jahresabrechnung abgebildet.

Falls durch Fachhandwerker in der Hausinstallation alte Bleileitungen entdeckt werden sollten, für die noch keine Entfernung oder Stilllegung beauftragt wurde, sind diese an das Gesundheitsamt zu melden. Denn Bleileitungen müssen nach §17 TrinkwV bis Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Wie bisher auch können sich die Bogener auf höchste Trinkwasserqualität verlassen.