Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Umsetzung Informationspflichten Trinkwasserverordnung 2023

Zum 24. Juni 2023 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2023 in Kraft getreten, womit einige Änderungen einhergehen. Die Bürgerinnen und Bürger konkret betreffen lediglich die angepassten Informationspflichten nach §45 und §46 TrinkwV.

Nach diesen müssen Wasserversorger ihren Kundinnen und Kunden künftig alle wichtigen Informationen zum Trinkwasser im Internet und zusätzlich in Textform zur Verfügung stellen. Diese Infos zur Trinkwasserqualität, zur Leistungsfähigkeit unseres Trinkwassernetzes und zu unseren Trinkwasser-Preisen sind auf unserer Homepage unter dem Reiter „Service / Tipps zum Trinkwasser“ zu finden. Ganz neu bei der internetbasierten Bereitstellung der Daten ist das Wasserportal des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW). Schauen Sie gerne mal rein unter www.wasserqualitaet-online.de und klicken Sie sich durch. Die textbasierten Angaben werden bei uns künftig auf der Wasser-Jahresabrechnung abgebildet.

Falls durch Fachhandwerker in der Hausinstallation alte Bleileitungen entdeckt werden sollten, für die noch keine Entfernung oder Stilllegung beauftragt wurde, sind diese an das Gesundheitsamt zu melden. Denn Bleileitungen müssen nach §17 TrinkwV bis Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Wie bisher auch können sich die Bogener auf höchste Trinkwasserqualität verlassen.