Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 28.05.2022 das EEG-Umlage-Entlastungsgesetz in Kraft getreten.

In Zuge dessen wurde die Absenkung der EEG-Umlage auf Null zum 01.07.2022 beschlossen. Wir werden dazu im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 Ihren Strompreis um netto 3,723 Ct/kWh (brutto 4,43 Ct/kWh) senken und die EEG-Umlage mit 0,00 ct/kWh auf der Stromabrechnung ausweisen – unabhängig von Ihrem jeweiligen Stromtarif. Aus dem Jahresverbrauch 2022 werden dazu die Halbjahreszeiträume maschinell ermittelt. Gerne können Sie jedoch auch den Zählerstand zum 30. Juni ablesen und uns mitteilen.