Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist am 28.05.2022 das EEG-Umlage-Entlastungsgesetz in Kraft getreten.

In Zuge dessen wurde die Absenkung der EEG-Umlage auf Null zum 01.07.2022 beschlossen. Wir werden dazu im Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.12.2022 Ihren Strompreis um netto 3,723 Ct/kWh (brutto 4,43 Ct/kWh) senken und die EEG-Umlage mit 0,00 ct/kWh auf der Stromabrechnung ausweisen – unabhängig von Ihrem jeweiligen Stromtarif. Aus dem Jahresverbrauch 2022 werden dazu die Halbjahreszeiträume maschinell ermittelt. Gerne können Sie jedoch auch den Zählerstand zum 30. Juni ablesen und uns mitteilen.