Abschlagsänderung

Wichtige Hinweise

Bitte geben Sie nur glatte Eurobeträge ein!
Bitte geben Sie bei einer gewünschten Absenkung des Abschlagsbetrags unbedingt einen Grund für die Änderung an (z. B. Verringerung der Personen / Leerstand etc.).
Der neue Abschlagsbetrag wird erst durch eine schriftliche Bestätigung durch die Stadtwerke Bogen GmbH gültig, die wir Ihnen umgehend zusenden.

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