Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Umzugsmeldung

Gilt nur bei Umzug innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Bogen GmbH.Mit diesem Formular können Sie sich bequem und einfach bei der Stadtwerke Bogen GmbH ummelden

Wichtige Hinweise:

Die Mitteilung des Einzuges, sowie die Zählerstände können auch telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Da der Vertrag schriftlich von uns bestätigt wird, bitten wir um baldmöglichste Beschriftung Ihres Briefkastens. Mit Ihrer termingerechten Anmeldung verhindern Sie eine etwaige Stromabschaltung.

Alle Felder die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.

Persönliche Angaben
Auszugsdaten

Auszugsdatum (Schlüsselübergabe oder Ende Mietvertrag)

Nachmieter bzw. Haus- oder Wohnungseigentümer
Zählerstände der alten Wohnung

Ablesedatum:

Falls zweiter Zähler vorhanden
Einzugsdaten

Einzugsdatum (Datum der Schlüsselübergabe)

Haus- oder Wohnungseigentümer der neuen Wohnung
Zählerstände der neuen Wohnung

Ablesedatum:

Falls zweiter Zähler vorhanden
Datenschutz