Zählerstandsmitteilung Strom

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Wichtige Hinweise

Die Mitteilung des Auszuges, sowie die Zählerstände können auch telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Für Ihren Auszug ist eine rechtzeitige Abmeldung unbedingt nötig. Unterbleibt dies, so läuft das Vertragsverhältnis weiter und Sie haften als Kunde für die Bezahlung anfallender Kosten.

Alle Felder die mit einem * markiert sind, müssen ausgefüllt werden.

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