Achtung: Irreführende Schreiben zu Smart Meter Installation

Aktuell erhalten Kunden in unserem Netzgebiet Schreiben, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Diese Schreiben können den Eindruck erwecken, dass kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, um gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Dies ist nicht der Fall!

Es handelt sich um Werbeschreiben eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers (z.B. DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Diese Unternehmen handeln eigenständig und nicht im Auftrag oder im Zusammenhang zu der Stadtwerke Bogen GmbH.

Der in den Werbeschreiben teilweise genannte finanzielle Vorteil nach §14a EnWG ist nicht automatisch mit dem Einbau eines Smart Meters verbunden. Maßgeblich ist insbesondere, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen vorhanden sind und die Voraussetzungen des §14a EnWG erfüllt werden. Die tatsächliche Höhe einer möglichen Netzentgeltreduzierung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig.

Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Smart Meter Einbau erforderlich ist, erfolgt dieser durch uns und Sie werden darüber rechtzeitig informiert. Sie müssen den Einbau nicht selbst beauftragen.

Sollten Sie bereits vorab den Einbau eines Smart Meters wünschen, können Sie dazu gerne auf uns zukommen.

Wichtige Informationen zur Energiepreisbremse

Die Bundesregierung hat wegen der gestiegenen Energiekosten die Energiepreisbremse zur finanziellen Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen auf den Weg gebracht. Die Preisbremse kommt ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar zur Anwendung und gilt zunächst bis Ende 2023, kann jedoch bis März 2024 noch verlängert werden.

Die Preisbremse orientiert sich an einem für Strom, Gas und Wärme nach dem jährlichen Energieverbrauch individuell festgelegten Referenzpreis. Sobald der jeweilige Vertragspreis über dem Referenzpreis liegt, kommt für den vom Gesetzgeber festgelegten Verbrauchsanteil (in den meisten Fällen 80 %) der Referenzpreis als Preisdeckel zur Anwendung. Für den restlichen Verbrauch wird der Vertragspreis abgerechnet.

Wir kümmern uns – Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung ganz automatisch

Ihre Stadtwerke Bogen GmbH begrüßt die staatlichen Preisbremsen und wir arbeiten seit Wochen mit Hochdruck an deren Umsetzung. Egal ob Strom oder Erdgas, Sie müssen nichts tun um die Energiepreisbremsen zu erhalten. In Kürze werden wir Sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlagsplan informieren, wenn Sie betroffen sind.

Die IT macht´s möglich, aber das braucht Zeit

Die finanzielle Entlastung der Menschen durch die Energiepreisbremsen wurde vom Gesetzgeber sehr kurzfristig erst Ende 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir bei der Stadtwerke Bogen GmbH intensiv an deren Umsetzung. Die umfangreichen Anpassungsmaßnahmen an unserem IT-System konnten wir leider in diesen Tagen erst fertigstellen, um dann sofort die Informationsschreiben mit allen Abrechnungseinzelheiten an Sie versenden zu können.

Auf eine Sache können sich die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Bogen GmbH jedoch verlassen: Sie werden in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren! Detaillierte Informationen und besonders häufig gestellte Fragen zur Energiepreisbremse können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einsehen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html.

Trotz Energiepreisbremse – Sparen lohnt sich Ganz egal ob niedriger oder hoher Stromverbrauch, Energie sparen lohnt sich. Je niedriger Ihr Energieverbrauch, umso niedriger ist der Anteil Ihres Verbrauches, der vom Gesetzgeber preislich nicht gedeckelt wird.